Kann ich mir eine solche Arbeitsplatzbrille überall kaufen? Ich kenn da nämlich jemanden, . . .

Da der Arbeitgeber (AG) i. d. R. die Brille rechtlich nicht selbst erwirbt, sondern Ihnen lediglich einen Zuschuss in Höhe der medinzisch notwendigen Basisversorgung gewährt, können Sie die Arbeitsplatzbrille bei jedem Optiker erwerben.

Einige Arbeitgeber haben mittlerweile Rahmenverträge mit Optikern (oftmals Ketten) abgeschlossen, welche die Sehhilfen zu festgesetzten Konditionen abgeben und direkt mit dem Arbeitgeber abrechnen.
Allerdings gilt auch im Falle einer solchen Rahmenvereinbarung Ihr gesetzlich verbrieftes Recht der freien Wahl des Augenoptikers!
Sie können also entspannt auch den Augenoptiker Ihres Vertrauens auswählen, der dann die geforderte Sehhilfe anfertigt. Anschließend rechnen Sie den Erstattungsbetrag (identisch mit dem des Rahmenvertrages) mit dem Arbeitgeber ab.

Seit März 2026 gibt es in Rheinland-Pfalz einen Rahmenvertrag zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV-RP) und dem Südwestdeutschen Augenoptiker- und Optometristen-Verband (SWAV), der es allen kommunalen Beschäftigen (Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, etc.) erlaubt, eine Bildschirmarbeitsplatzbrille bei jedem Innungsoptiker seiner/ihrer Wahl fertigen zu lassen!

Es wurden einheitliche Preislisten und Leistungskataloge vereinbart, so dass das "Mindestniveau" der Versorgung überall gleich ist.