Gibt mir mein Arbeitgeber was dazu? Ich mach das ja schließlich für Ihn.

Ja!

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für die medizinisch notwendige Basis-Ausführung einer Bildschirmbrille zu übernehmen (BildschArbV, §6).

Extras wie Entspiegelung, Kunststoffgläser und ein spezielles Designer-Gestell müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Vorraussetzung ist allerdings immer, dass ein Augenarzt oder der Betriebsarzt die Notwendigkeit der Arbeitsplatzbrille attestiert hat.

 

Sprechen Sie als erstes mit Ihrem Arbeitgeber, ob hier schon Vereinbarungen getroffen wurden bzw. wie viel er denn dazu tun würde.

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber besprechen können.

Für den Arbeitgeber:

Die Zuschüsse für die Arbeitsplatzbrille der Mitarbeiter sind keine Lohnkosten und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.